Infothek
Aufwandsentschädigung von Stadtverordneter nicht sozialversicherungspflichtig
Die Aufwandentschädigung für Stadtverordnete ist bei der Bemessung der Krankversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht heranzuziehen. Es handelt sich hierbei weder um Arbeitsentgelt noch um Arbeitseinkommen.
mehrSteuertermine Juni 2022
Die Steuertermine des Monats Juni 2022 auf einen Blick.
mehrWann und warum erfolgt eine Gewerbesteuerzerlegung?
Die von den gewerblichen Betrieben zu leistende Gewerbesteuer steht den Städten und Gemeinden zu. Jede Gemeinde kann die Höhe des Steuersatzes für diese Steuer selbst bestimmen. Dieser Steuersatz (= Hebesatz) auf den vom Finanzamt festgestellten Gewerbesteuermessbetrag beträgt 200 % bis z. Zt. 580 %.
mehrTeilnahme an wildem Streik - Kündigungen von Kurierfahrern wirksam
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklagen von drei Fahrradkurierfahrerinnen und -fahrern abgewiesen, denen aufgrund ihrer Teilnahme an einem wilden – also nicht von einer Gewerkschaft organisierten – Streik gekündigt worden war.
mehrVerpackungssteuer in Tübingen unrechtmäßig
Die Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen vom 30. Januar 2020 ist unwirksam. Es fehlt bereits die Kompetenz zur Einführung der Verpackungssteuer, da es sich nicht um eine örtliche Steuer handelt.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.